nexsun.
Solar und Wärmepumpen
Stand: 29.07.2026
nexsun. Fende und Lotter eGbR
Ringweg 1390587 Obermichelbach
Gesellschaftsregister: GsR 367
USt-ID: DE367981928
Vertretungsberechtigt: Marco Fende
E-Mail: info@nexsun.de
Telefon: 0911 / 975 515
1. Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die mit uns einen Vertrag schließt.
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend zu Zwecken handelt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
4. Anlage meint – je nach Auftrag – Photovoltaik-Anlage, Stromspeicher, Wallbox, Energiemanagement/Smart-Meter-Infrastruktur, Wärmepumpe inkl. Zubehör sowie Nebenleistungen (Planung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Anmeldung/Koordination, Dokumentation).
1. Diese AGB gelten für alle Verträge über Planung, Lieferung, Montage/Installation, Inbetriebnahme sowie ggf. Wartung/Service von Anlagen, die wir mit Kunden schließen – unabhängig davon, ob der Vertrag über Website, Telefon, E-Mail, Messenger, vor Ort oder schriftlich angebahnt/geschlossen wurde.
2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
1. Inhalte auf Website/Prospekten/Ads sowie Rechner, Visualisierungen und Beispielpakete sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.
2. Maßgeblich für Umfang und Qualität sind unser Angebot und die Leistungsbeschreibung, gegebenenfalls technische Anlagen und Positionslisten, diese AGB sowie die Auftragsbestätigung.
3. Mit Unterzeichnung oder elektronischer Annahme übermittelt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt ausschließlich durch die Auftragsbestätigung von nexsun. in Textform zustande. Der Beginn vorbereitender Tätigkeiten stellt keinen davon abweichenden Vertragsschluss dar.
1. Wir schulden die im Angebot konkret benannten Leistungen. Nicht aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet (z.B. Gerüst, Dachsanierung, Zählerschrank-Umbau, Kernbohrungen, Fundament, Heizkörpertausch, Dämmmaßnahmen), sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
2. Wir sind berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen (z.B. Dach, Elektro, SHK, Gerüst, Tiefbau), bleiben aber Vertragspartner des Kunden, soweit nicht ausdrücklich anders geregelt.
3. Ist eine vereinbarte Komponente nicht verfügbar, informiert Nexsun den Kunden vor einem Ersatz. Technische Funktion, Leistung, Qualität, Garantie und Kompatibilität der Ersatzkomponente müssen mindestens gleichwertig sein.
4. Ein Komponentenersatz darf ohne Zustimmung des Kunden nicht zu einem höheren Preis führen. Ausdrücklich vereinbarte Hersteller, Modelle oder wesentliche Eigenschaften dürfen nur mit Zustimmung des Kunden in Textform geändert werden.
5. Herstellerangaben (z.B. Datenblätter, COP/SCOP, Wirkungsgrade, Garantietexte) sind Informationen des Herstellers; verbindlich wird nur, was ausdrücklich als Beschaffenheit im Angebot/Vertrag vereinbart ist.
1. 2D-/3D-Darstellungen, Roof-Layouts, Drohnenbilder, Renderings, AR-Ansichten und ähnliche Visualisierungen dienen der Veranschaulichung.
2. Sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, sind Visualisierungen nicht bemaßt, nicht maßstabsgetreu und keine Ausführungsplanung.
3. Abweichungen in Modulaufteilung, Stringführung, Kabelführung, Platzierung von Wechselrichter/Speicher/Wärmepumpen-Außeneinheit, Durchdringungen, Schutzwegen, Abständen und Montagesystemdetails sind zulässig, soweit- die vereinbarte Anlagenleistung/Komponentenkonfiguration im Wesentlichen eingehalten wird und- zwingende technische, statische, brandschutz-/baurechtliche, netzbetreiberseitige oder herstellerseitige Vorgaben dies erfordern.
4. Optische Erwartungen (z.B. "sieht anders aus als im Render") begründen nur dann Ansprüche, wenn eine konkrete optische Ausführung (z.B. feste Modulrasterung/Design-Layout) ausdrücklich als Vertragsinhalt vereinbart wurde.
1. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ertragsprognosen, Autarkie-/Eigenverbrauchsquoten, Amortisationszeiten, Strompreis-Szenarien, CO2-Einsparungen und Wärmepumpen-Verbrauchsprognosen beruhen auf Annahmen/Modellen und dienen ausschließlich der Orientierung.
2. Sie stellen keine Garantie, keine zugesicherte Beschaffenheit und keine Erfolgszusage dar. Abweichungen durch Wetter, Verschattung, Degradation, Nutzerverhalten, Tarif-/Preisänderungen, Netzvorgaben, Regelungen des Netzbetreibers, Gebäudeeigenschaften und Regelungsparameter sind möglich und üblich.
3. Eine Ertrags-/Wirtschaftlichkeitsgarantie besteht nur, wenn wir diese ausdrücklich in Textform als solche vereinbart haben (inkl. Messkonzept, Referenzbedingungen, Ausgleichsmechanik).
1. Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen/Unterlagen bereit, insbesondere:- Eigentumsnachweis bzw. Berechtigung zur Beauftragung (bei Miteigentum: Zustimmung aller Berechtigten),- Lagepläne/Grundrisse, Fotos (Dach, Zählerschrank, Heizraum), Angaben zu Dachaufbau/Alter, Heizungssystem, Verbrauchsdaten,- Hinweise auf Besonderheiten (Denkmalschutz, WEG, Mietobjekt, Brandschutzauflagen).
2. Der Kunde sorgt auf eigene Kosten/Verantwortung für die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen, Genehmigungen und Zustimmungen (z.B. Denkmalschutz, WEG-Beschlüsse, Sondernutzungsrechte), sofern nicht im Angebot ausdrücklich anders geregelt.
3. Dach/Statik: Der Kunde ist verantwortlich, dass Dach/Unterkonstruktion/Tragwerk die zusätzliche Last tragen (ggf. Statiknachweis). Bei erkennbaren Risiken dürfen wir Leistungen bis zur Klärung verweigern.
4. Elektrik/Zählerplatz: Der Kunde stellt sicher, dass Hausinstallation/Zählerschrank/Plomben-/TAB-Vorgaben des Netzbetreibers die Installation zulassen. Erforderliche Erneuerungen/Erweiterungen sind Zusatzleistungen, sofern nicht vereinbart.
5. Arbeitsplatz & Sicherheit: Freier Zugang zu Dach, Technikraum, Hausanschluss, Heizungsraum; Arbeitsflächen; ggf. Abschaltmöglichkeiten; Haustiere sichern; Gefahrenstoffe (Asbest etc.) vorab anzeigen.
6. Gerüst/Kran/Sonderzugang: Ist Gerüst/Kran/Hubsteiger erforderlich und nicht ausdrücklich im Angebot enthalten, trägt der Kunde die Kosten bzw. beauftragt nach Abstimmung.
7. Internet/Kommunikation: Soweit Monitoring/Energiemanagement vereinbart ist, stellt der Kunde eine geeignete Internetverbindung/Empfangssituation bereit; Einschränkungen können Funktionsumfang beeinträchtigen, ohne dass dies einen Mangel begründet.
8. Gesetzliche Prüf-, Planungs-, Aufklärungs- und Hinweispflichten von Nexsun bleiben unberührt. Werden erkennbare ungeeignete Bestandsbedingungen festgestellt, informiert Nexsun den Kunden unverzüglich und setzt nur die hiervon betroffenen Arbeiten bis zur Klärung aus.
1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich zugesagt wurden.
2. Verzögerungen aufgrund von Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs (z. B. Lieferketten, Netzbetreibertermine, Zählerwechsel, behördliche Vorgänge, Witterung oder höhere Gewalt) verschieben Fristen angemessen, soweit Nexsun die Ursache nicht zu vertreten hat. Nexsun informiert den Kunden unverzüglich über die Ursache und den voraussichtlichen neuen Termin.
3. Schadensersatz wegen Verzögerung ist - außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - nach Maßgabe des § 15 begrenzt.
4. Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Schadensersatzrechte des Kunden bleiben unberührt.
1. Sofern Komponenten vor Montage geliefert werden (z.B. Spedition), hat der Kunde die Ware bis zur Montage trocken, sicher und diebstahlgeschützt zu lagern.
2. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/Verschlechterung erst mit Übergabe an den Verbraucher über; bei Unternehmern mit Übergabe an den Frachtführer, sofern gesetzlich zulässig.
1. Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise.
2. Für Fälligkeit und Zahlungsstufen gilt ausschließlich der im konkreten Angebot ausgewiesene Zahlungsplan.
3. Zusatzleistungen/Mehrarbeiten (z.B. Zählerschrank, Dacharbeiten, Fundament, Kernbohrung, Heizkreis-Anpassungen) werden nach Nachtrag vergütet.
4. Umsatzsteuer/Nullsteuersatz: Soweit die Voraussetzungen des Nullsteuersatzes nach § 12 Abs. 3 UStG erfüllt sind, rechnen wir entsprechend ab. Der Kunde bestätigt auf Anforderung die hierfür notwendigen Voraussetzungen wahrheitsgemäß; bei nachträglich abweichender steuerlicher Beurteilung trägt der Kunde die daraus resultierenden steuerlichen Mehrbelastungen, soweit rechtlich zulässig.
1. Ergibt sich nach Aufmaß oder Vor-Ort-Prüfung, dass Annahmen aus der Angebotsphase (z. B. Dachaufbau, Sparrenlage, Kabelführung, Zählerplatz oder Heizsystemzustand) nicht zutreffen oder zusätzliche Maßnahmen technisch oder rechtlich erforderlich sind, teilt Nexsun dies dem Kunden mit und unterbreitet einen Nachtrag.
2. Der Nachtrag weist die zusätzliche Leistung, die Mehrkosten und gegebenenfalls Auswirkungen auf den Termin transparent aus.
3. Nachtragsleistungen werden grundsätzlich erst nach Annahme des Nachtrags durch den Kunden in Textform ausgeführt. Ausgenommen sind unmittelbar erforderliche Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr; über diese informiert Nexsun den Kunden unverzüglich.
4. Lehnt der Kunde einen Nachtrag ab und ist die ursprünglich vereinbarte Ausführung technisch oder rechtlich nicht umsetzbar, richten sich die Rechte beider Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften. Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen werden nach den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen abgerechnet.
1. Bei werkvertraglichen Leistungen ist die Abnahme geschuldet. Wir bieten die Abnahme nach Fertigstellung/Inbetriebnahme an (Protokoll).
2. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden; Mängelrechte bleiben unberührt.
3. Nach Fertigstellung kann Nexsun den Kunden zur Abnahme der Werkleistung auffordern und hierfür eine angemessene Frist setzen. Verweigert der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels, gilt die Werkleistung nach Ablauf der Frist als abgenommen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur, wenn Nexsun den Verbraucher zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
4. Wir übergeben die üblichen Unterlagen (z.B. Datenblätter soweit verfügbar, Schalt-/Stringplan soweit vereinbart, Inbetriebnahmeprotokoll, Einweisung).
1. Gelieferte Komponenten bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum, soweit rechtlich möglich.
2. Der Kunde ist bis dahin verpflichtet, die Komponenten pfleglich zu behandeln und uns Zugriffe Dritter unverzüglich anzuzeigen.
1. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
2. Hersteller-/Produktgarantien bestehen ausschließlich im Umfang der jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers; wir übernehmen keine eigene Garantie, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
3. Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung, fehlende Wartung (sofern erforderlich), Eingriffe Dritter, bauliche Änderungen, Überspannung/Blitz (ohne geeigneten Schutz), Netzstörungen oder nicht von uns zu vertretende Umstände entstehen, begründen keine Mängelansprüche gegen uns.
4. Für Unternehmer gilt zusätzlich: Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB, soweit anwendbar.
1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien, bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder soweit eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht.
1. Für Werkverträge gilt das gesetzliche Kündigungsrecht des Bestellers. Kündigt der Kunde, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen; die Abrechnung erfolgt nach den gesetzlichen Regeln.
2. Kündigt der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. fehlende Mitwirkung, verweigerter Zugang, fehlende Genehmigungen), können zusätzlich Stillstands-/Vorhaltekosten, bereits bestellte Materialien, Planungsleistungen und Drittleistungen berechnet werden, soweit rechtlich zulässig und nachweisbar.
3. Rücktrittsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und vertraglichen Vereinbarungen.
1. Verbrauchern steht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
2. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher, soweit ein Widerrufsrecht besteht, mit den Vertragsunterlagen als gesonderte Anlagen übermittelt.
3. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen sollen, gelten die gesetzlichen Wertersatz-/Kostenregelungen.
1. Wartung/Service/Versicherung sind nur geschuldet, wenn ein separater Service-/Wartungsvertrag geschlossen wurde oder dies im Angebot ausdrücklich enthalten ist.2. Ohne Servicevertrag obliegen laufende Betreiberpflichten (Betrieb, Überwachung, Versicherungen, Meldungen, Wartung/Prüfungen) dem Kunden.
1. Wir erbringen keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.
2. Hinweise zu Steuern (z.B. Nullsteuersatz), EEG-Themen, Förderungen (z.B. BEG/BAFA/KfW), Netzbetreiber-Prozessen oder Meldepflichten dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Beratung durch Steuerberater/Rechtsanwalt/Energieberater.
3. Für Förderzusagen, Fördersätze, Fristen, Kombinierbarkeit und tatsächliche Bewilligung übernehmen wir keine Gewähr, sofern nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart.
1. Angebote, Pläne, Schemata, Zeichnungen, Visualisierungen und technische Konzepte bleiben unser geistiges Eigentum; Nutzung außerhalb des Vertragszwecks bedarf unserer Zustimmung, soweit gesetzlich zulässig.
2. Wir dürfen - nach vorheriger Abstimmung bzw. soweit für Dokumentation/Beweissicherung erforderlich - Montagefotos anfertigen. Personenbezug wird nach Datenschutzrecht behandelt.
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; bei Verbrauchern nur soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften nicht eingeschränkt werden.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - unser Sitz, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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